Bemerkungen
Bei diesem Unterhaltsrechner wird folgendes aus rechnungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt:
Gebrauchshinweise
Eingabe des Einkommens:
- Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit: Nettomonatslohn (eines Monates ohne Sonderzahlungen wie 13./14. Monatsgehalt) eingeben und unselbständig auswählen. Der Betrag wird mit 14 multipliziert und durch 12 dividiert um das durchschnittlichen Monatseinkommen zu berechnen. Prämien oder Trinkgelder werden hier nicht berücksichtigt.
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Jahreseinkommen und selbständig auswählen. Der Betrag wird durch 12 dividiert um das durchschnittlichen Monatseinkommen zu berechnen.
Abzüge:
Sowohl beim Ehegatten- als auch beim Kindesunterhalt sind die genauen Prozentsätze, aber auch die Abzüge der Prozentsätze bei mehreren Unterhaltspflichten weder vom Gesetz noch von der Rechtssprechung einheitlich fixiert.
Für detaillierte Informationen siehe die Kapitel zum Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.
Daraus ergibt sich, dass der Unterhaltsrechner als Ergebnis nur einen Näherungswert liefern kann.
Hier wurden folgende Prozentabzüge festgelegt:
Bei Berechnung des Ehegattenunterhaltes:
- für jedes unterhaltsberechtigte Kind 4%
- pro weiterem unterhaltsberechtigtem Ehepartner (inkl. Exehepartner): 3%
Bei Berechnung des Kindesunterhaltes:
- 1% pro weiterem unterhaltsberechtigtem Kind unter 10 Jahren
- 2% pro weiterem unterhaltsberechtigtem Kind ab dem 10. Geburtstag
- 3% pro unterhaltsberechtigtem Ehepartner (inkl. Exehepartner)
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