Ehegattenunterhalt bei Scheidung im Einvernehmen

Der wechselseitige Unterhaltsanspruch der Ehepartner muss bei einer Scheidung im Einvernehmen in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sein.

Ob und von wem Unterhalt gezahlt wird und gegebenenfalls in welcher Höhe, können die Ehepartner frei, ohne gesetzliche Vorgaben vereinbaren.

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