Die Höhe des Ehegattenunterhalts

Die Höhe des Ehegattenunterhalts berechnet sich in Abhängigkeit vom Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners nach bestimmten Prozentsätzen (Prozentwertberechnung) der errechneten monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltspflichtigen bzw. des Gesamtfamilieneinkommens.

So hat der unterhaltspflichtige Ehepartner zu zahlen:

Abzugsposten bei Ehegattenunterhaltsverpflichtung

Zu berücksichtigen sind bei der Prozentwertberechnung folgende Abzüge. Hat der Unterhaltspflichtige weitere Unterhaltspflichten zu erfüllen, so reduzieren sich die obigen Prozentsätze um:

Mediation:

Die regelmäßigen Zahlungen an den Ehepartner

Für die regelmäßigen Zahlungen an den Ehepartner können gesetzliche Regelungen einen Anhaltspunkt bieten. Allerdings läßt die Auslegung der gesetzlichen Regelungen einen großen Spielraum zu, sodass jedes Paar seinen eigenen Maßstab für eine "richtige" Lösung in dieser Frage entwickeln muss. Die Besonderheit des Mediationsverfahrens liegt hier in der Unterstützung des Paares in einer Rechnung, die sich an einem fairen Ausgleich der Bedürfnisse und Möglichkeiten beider Ehepartner nach der Scheidung orientiert.

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