Die Ober- und Luxusgrenze des Kindesunterhaltes

Der Prozentsatzunterhalt darf bei Kindern unter 10 Jahren das Zweifache, bei Kindern über 10 Jahren das Zweieinhalbfache des Unterhalts, der sich aus dem Regelbedarfssatz ergibt, nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der Regelbedarfssätze mit Stichtag 1.7.2010 ergeben sich folgende maximale monatliche Unterhaltsbeträge für ein Kind:

0 Jahre bis exkl.dem 3. Geburtstag € 360,–

Ab dem 3. Geburtstag bis exkl. dem 6. Geburtstag € 460,–

Ab dem 6. Geburtstag bis exkl.dem 10. Geburtstag € 592,–

Ab dem 10. Geburtstag bis exkl. dem 15. Geburtstag € 850,–

Ab dem 15. Geburtstag bis exkl. dem 19. Geburtstag € 997,50

Ab dem 19. Geburtstag € 1252,50

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