Die Ober- und Luxusgrenze des Kindesunterhaltes

Der Prozentsatzunterhalt darf bei Kindern unter 10 Jahren das Zweifache, bei Kindern über 10 Jahren das Zweieinhalbfache des Unterhalts, der sich aus dem Regelbedarfssatz ergibt, nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der Regelbedarfssätze mit Stichtag 1.7.2005 ergeben sich folgende maximale monatliche Unterhaltsbeträge für ein Kind:

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