Sonderausgaben für das Kind

Was sind Sonderausgaben für das Kind?

Sonderausgaben sind Geldleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum laufenden Unterhalt (das ist für den betreuenden Elternteil der Naturalunterhalt, für den nicht betreuenden der Geldunterhalt) für das Kind zu tätigen sind. Wesentlich dabei sind die Außergewöhnlichkeit und Dringlichkeit des Bedarfes. Überdies steht der Sonderbedarfsanspruch nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Eltern zu.

Besteht für das Kind berechtigter Sonderbedarf, trägt der zu Geldunterhalt verpflichtete Elternteil in der Regel die Hälfte der Sonderausgaben, die andere Hälfte übernimmt der Elternteil, der das Kind im Haushalt betreut. Bei größeren Ausgaben können Ratenzahlungen eingeräumt werden.

Beispiele für Sonderausgaben

Sonderausgaben (Sonderbedarfskosten) können z.B. sein:

Keine Sonderausgaben (Sonderbedarfskosten) sind z.B.:

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