Der Regelbedarfssatz

Der Regelbedarfssatz (auch Durchschnittsbedarfssatz genannt) wird durch eine amtlich vorgenommene Konsumerhebung errechnet und jährlich verlautbart. Er gibt an, welche Verbrauchsausgaben in einer Durchschnittsfamilie bestehend aus zwei Kindern und zwei Erwachsenen für eine bestimmte Altersstufe durchschnittlich getätigt werden. Die Regelbedarfssätze pro Kind verlautbart mit Stichtag 1.7.2005 bis 30.6.2006 betragen monatlich:

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