Die Höhe des Kindesunterhaltes/Prozentwertberechnung (§140 ABGB)

Die Höhe des Kindesunterhaltes berechnet sich in Abhängigkeit vom Alter des Kindes nach bestimmten Prozentsätzen (Prozentwertberechnung) der errechneten monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltspflichtigen.

So hat der unterhaltspflichtige Elternteil von seiner errechneten monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage zu zahlen:

Zu berücksichtigen sind bei der Prozentwertberechnung Abzüge und die Ober- und Luxusgrenze.

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